AGB

Allgemeine Vertragsgrundlagen

1. Anwendungsbereich


Diese allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für das Verhältnis zwischen der Texterin bzw. Konzepterin (nachfolgend zusammen: Texterin) und ihrem Auftraggeber bzw. ihrer Auftraggeberin (nachfolgend zusammen: Auftraggeberin). Die Texterin erstellt Texte oder Konzepte, die sich nach den Vorgaben der Auftraggeberin richten, und von der Auftraggeberin veröffentlicht werden sollen.



2. Urheberrecht und Nutzungsrecht


2.1 Alle Texte und Konzepte der Texterin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben bei der Texterin.


2.2 Die Nutzungsrechte an den von der Texterin erstellten Texten werden individuell vereinbart. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.



3. Bearbeitungsrecht; Urhebernennung


3.1. Die Texte dürfen nur bearbeitet werden, wenn die Texterin zustimmt. Die Texterin wird die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. Als berechtigter Grund gilt insbesondere die Entstellung des Textes. Sofern die Auftraggeberin beabsichtigt, den Text zu bearbeiten, wird sie zunächst der Texterin anbieten, dass diese sie gegen ein (dann zu vereinbarendes) Entgelt umsetzt. Erklärt sich die Texterin außer Stande, den Text zu bearbeiten, so ist die Auftraggeberin berechtigt, eine/n Dritte/n zu benennen.


3.2 Die Texterin hat das Recht, bei jeder Vervielfältigung oder Verbreitung des Textes als Urheberin genannt zu werden. Wird dieses Recht auf Namensnennung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, ist die Texterin zum Schadenersatz berechtigt. Davon unberührt bleiben eventuelle Absprachen, wenn die Texterin als Ghostwriterin beschäftigt wird.



4. Vergütung


4.1 Texten und Konzeptionieren sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Texterin für die Auftraggeberin erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.


4.2 Die Vergütung der Texterin erfolgt für jeden Auftrag separat auf Grundlage der gültigen Preisliste der Texterin, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden.


4.3 Vorschläge der Auftraggeberin oder ihre sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.



5. Fälligkeit der Vergütung


5.1 Die Vergütung ist fällig, wenn das Werk geliefert wird. Sie ist ohne Abzug zu zahlen. Haben Texterin und Auftraggeberin vereinbart, dass das Werk in mehreren Teilen geliefert wird, so ist der jeweilige Teil der Arbeit bei Ablieferung zu vergüten.


5.2 Übermittelt die Texterin der Auftraggeberin einen Entwurf des Textes zur Durchsicht, handelt es sich dabei nicht um die Ablieferung.


5.3. Die Texterin ist berechtigt, bei Auftragserteilung einen Vorschuss von einem Drittel der Gesamtvergütung zu verlangen.



6. Auftragsdurchführung


6.1 Im Rahmen des Auftrags ist die Texterin in der Gestaltung der Arbeit frei.


6.2 Eine Überprüfung der Arbeiten auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist von der Texterin nicht geschuldet. Insbesondere prüft die Texterin nicht, ob die Arbeiten als Marke oder auf sonstige Weise schutzrechtsfähig sind – und ob die Schutzrechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen durch die Arbeiten verletzt sein könnten. Die Überprüfung der Arbeiten auf ihre sachliche und formale Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit obliegt der Auftraggeberin.


6.3 Wenn die Texterin der Auftraggeberin einen Entwurf überreicht bzw. schickt, und die Auftraggeberin noch etwas ändern lassen will, so sind diese Wünsche nur zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb von zehn Tagen ab Zugang des Entwurfs in Textform mitgeteilt werden. Andernfalls greift die Regelung zu den Sonderleistungen in Punkt 8.1.



7. Belegexemplare und Eigenwerbung


Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt die Auftraggeberin der Texterin drei einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Texterin ist berechtigt, diese Belege, Vervielfältigungen davon sowie im Arbeitsprozess erhaltenes positives Feedback zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst auch Werbung auf der Homepage der Texterin.



8. Sonderleistungen; Neben- und Reisekosten


8.1 Ein Korrekturdurchgang ist im jeweiligen Angebot inkludiert. Alle weiteren Sonderleistungen wie die weiterführende Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen und Texten werden nach dem Zeitaufwand bzw. der jeweils aktuellen Preisliste der Texterin berechnet, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.


8.2 Die Texterin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin zu bestellen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, der Texterin auf Verlangen eine entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.



9. Schlussbestimmungen


9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kollisionsnormen.


9.2 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien unverzüglich eine angemessene Regelung treffen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien ursprünglich gewollt hatten.